FRAGMENT Nr. 1: „Sie wisse es nicht…“

Sie wisse es nicht; unter der Folter: nein.

Aus dem Protokoll der peinlichen Befragung (Folter) von Catharina Staudinger:

„Artikulierte peinliche Amtsanklage des Hess. Fiscals

gegen Witwe Catharina Staudinger; und deren Antworten“

CATHARINA STAUDINGER WIRD ANGEKLAGT

Catharina Staudinger soll bereits hochbetagt gewesen sein, als sie 1655/56 in Marburg der Hexerei besagt (angeklagt) und peinlich befragt (gefoltert) wurde. Sie war die Witwe eines Schneiders aus Marburg. Ihr wurde vorgeworfen, einen kleinen Jungen verhext zu haben, der daraufhin verstarb.

ZAHLREICHE ZEUG*INNEN SAGEN AUS

Dass dieses Kind wohl erst erkrankte, nachdem der Besuch von Staudinger bereits ein Jahr zurücklag, spielte kaum noch eine Rolle, nachdem neun Zeug*innenaussagen aufgenommen wurden und weitere Anschuldigungen folgten. Denn nach der Carolina (die Peinliche Halsgerichtsordnung, 1532) reichten bereits Gerüchte aus, um verdächtigt zu werden. Immer wieder wurde nun von Zeug*innen berichtet, nach der Berührung von Catharina Staudinger hätten sie Schmerzen gehabt. Auch andere Kinder seien krank geworden, nachdem Staudinger ins Haus kam um Gewürze zu kaufen, vorbeiging oder zu Besuch kam. Vor 16 Jahren hätte sie der Milch der Kühe den Schmand gestohlen – und vieles andere wurde ihr nun vorgeworfen.

Es sei allgemein bekannt gewesen, dass Staudinger für eine Hexe gehalten werde, seine Frau habe es von einer Bekannten erfahren, soll ein Zeuge schließlich zu Protokoll gegeben haben. Streit unter Nachbar*innen, Beschuldigungen, Hörensagen und Zuschreibungen sind es, die in den Protokollen über den Prozess von Catharina Staudinger bis heute nachzulesen sind. Sie hatte wohl ihre Wurfschaufel verliehen, die sie zurückforderte. Dass sie ihre „Wurfschaufel gefordert, das wäre all ihre Zauberei“, gibt sie zu Protokoll.

DIE PROTOKOLLE UND SCHREIBEN DES FISCALS

Was wir über Catharina Staudinger wissen entstammt zum großen Teil den Aufzeichnungen des Hessischen Fiscals, den Protokollen ihrer peinlichen Befragung (StA Marburg Bestand 260, Nr. 269 Bl. 2r-12r). So ist auch ihre immer wiederkehrende Antwort auf die Anschuldigungen der Ankläger wie „ist dies gleichfalls eine offenbare Zaubertat“ aus dieser Feder und Sicht heraus notiert: „Sie wisse es nicht; unter Folter: nein“.

Ihre Aussagen wurden vom Fiscal als Widerstand gewertet. In einer Schrift vom 18.06.1656 wird gefordert „daß die Wahrheit aus ihr durch Vermittlung der Tortur zu erzwingen ist“, und in einem weiteren Schreiben „das an der p. Bekl. angefangene Verhör unter Folter gehörigermaßen mit scharfer peinlicher Frage fortzuführen bzw. zu wiederholen, damit die rechte Grundwahrheit an den Tag komme und durch ihre teuflische Festigkeit und Verhütung die liebe Justiz nicht wiederrum zum Narren gehalten, dem Unrecht und Übel mit gehörigem Nachdruck gesteuert und das Böse aus der Stadt Marburg geschafft werde“ (20.06.1656).

AUSSAGEN UNTER FOLTER

Während ihrer Folter wird in die weiteren Protokolle, die heute nicht (mehr) vorliegen, nach D. Tiedemann aufgezeichnet: “ […] Die andere Schraube war angesetzt: O weh! O weh! Macht auf, macht auf, ich will doch alles sagen; Auf wiederholtes Zuschrauben: ich kann doch nichts, bin eine arme, arme Sünderin aber keine Zauberin; macht auf, macht auf, ich will alles sagen, sagen ich sei eine Zauberin, wenn es schon nicht wahr ist; daß ich die Wurfschaufel geforderte habe, ist alle Zauberei die ich kann. Es ward zugeschraubt: macht auf, ich wills sagen, wenn ich nur wäre, ja ich bin eine Zauberin, macht auf […].“

Nach mehrfacher peinlicher Befragung (Folter) wird verzeichnet, sie gäbe zu, dem Teufel begegnet zu sein. Er sei „in lumpichten Kleidern, häßlicher Gestalt, mit Füßen gleich Teufelsklotzen zu ihr gekommen; an verschiedenen Orten hätte sie mit ihm zutun gehabt, es hätte ihr aber gar häßlich gethan, mit einer Empfindung wie die von einem kalten Holze, so daß sie zuweilen an 14 Tage Schmerzen davon empfunden“. Später wird von ihr geschrieben, sie habe auch sechs mal die Hexentänze am Marburger Rotenberg besucht, habe zugegeben andere Hexen zu kennen, habe die Kinder verflucht. Das Urteil von Catharina Staudinger ist es, welches der Historiker Ronald Füssel zum Titel seiner neuen Studie machte: „Gefoltert, gestanden, zu Marburg verbrannt“.

Catharina Staudinger wurde am 14. Juli 1656 verbrannt.

Nachlesen:

Ronald Füssel (2020), Gefoltert, gestanden, zu Marburg verbrannt. Die Marburger Hexenprozesse, Marburg, insb. S. 135f.

Hermann Schüling (2013), Hexenprozesse Mitte des 17. Jahrhunderts. Gießen. Zitate aus „Artikulierte peinliche Amtsanklage des Hess. Fiscals gegen Witwe Catharina Staudinger; und deren Antworten“, S. 99-106 (vgl. StA Marburg Bestand 260, Nr. 269, Bl. 2r-5r.); „Kurze Prüfungs-, Anzeigungs- und Folgerungsschrift des Fiscals gegen p. Bekl. Witwe Catharina Staudinger (18.06.1656) S. 108 (vgl. StA Marburg Bestand 260, Nr. 269, Bl. 10r, 10v); „Ausführungen des Fiscals über das peinliche Verhör der gefolterten Beklagten; und erneute Fragen“ S. 109-111 (vgl. StA Marburg Bestand 260, Nr. 269, Bl. 6r-7v); „Schreiben des Fiscals an die Stadt Marburg zur kurzen Prüfung und zur neuen Urteils-Auseinandersetzung mit Schlußfolgerung, kurz nach dem 20.06.1656“, S. 112 (vgl. StA Marburg Bestand 260, Nr. 269, Bl. 8r und 8).

Dietrich Tiedemann (1787). Auszug aus vollständigen Akten eines im Jahr 1655 zu Marburg vorgefallenen Hexenprozesses, der sich mit dem Scheiterhaufen endigte, in: Hessische Beiträge zur Gelehrsamkeit und Kunst, Band 2, Frankfurt am Main 1787, S. 577-605, hier zitiert S. 586-587.

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